AGB

des Europäischen Mediencenter Stollberg (EMC)

EMC New Media GmbH
Auer Straße 11
09366 Stollberg
Gewerbegebiet 1

Mit Betreten des EMC erkennt jeder Gast bzw. Besucher die AGB des EMC an.

Im EMC werden Fernseh- und Radioproduktionen zur Ausstrahlung von verschiedenen Fernseh- und Radiosendern gedreht bzw. produziert. Alle Gäste erklären sich mit der Veröffentlichung von Bild- und Tonmaterial mit Betretung des EMC einverstanden.

Für Schäden am Gehör, welche u. U. durch den Aufenthalt im EMC verursacht werden können, wird keine Haftung übernommen. Der Besuch erfolgt auf eigenes Risiko. Ansprüche an das EMC für gesundheitliche Schäden werden ausgeschlossen.

In den einzelnen Studios werden Licht- und Lasershows zu unterschiedlichen Zeiten präsentiert. Für Personen mit Herz- und Kreislaufstörungen sowie für Personen die zu Epilepsie neigen, kann es durch gesteigerte optische Reizeinflüsse zu gesundheitlichen Problemen kommen. An den Eingangsbereichen befinden sich nochmals Hinweisschilder dazu. Ansprüche an das EMC für gesundheitliche Schäden durch eine ggf. Reizüberflutung werden ausgeschlossen.

Für die Inanspruchnahme von Cateringleistungen oder zum Kauf von Mechandisingartikeln erhält jeder Gast bzw. Besucher mit Betreten des Objektes eine Kreditkarte ausgehändigt. Diese Karte hat ein Kreditlimit von 50,00 €. Jeder Gast erhält nur eine Kreditkarte.

Die Kreditkarte bleibt jederzeit ausschließliches Eigentum des EMC. Wir können die Benutzung der Karte jederzeit – auch ohne Angabe eines Grundes – untersagen. Eine Karte, deren Benutzung wir untersagt haben, muss sofort an uns zurückgegeben werden und der auf der Karte verbuchte Betrag muss durch den Karteninhaber gezahlt werden. Die Karte und die Benutzung der Karte sind nicht übertragbar. Sie darf nur von der Person benutzt werden, die sie ausgehändigt bekommen hat.

Ist eine Karte durch entsprechende Inanspruchnahme von Leistungen kreditmäßig ausgeschöpft, so ist das Servicepersonal angewiesen und verpflichtet, keine weiteren Leistungen dem Gast zu gewähren und ihm zu bitten an unseren Kassen den Betrag auszugleichen, zuzüglich des jeweils an diesem Abend erhobenen Eintrittsgeldes. Er erhält dann vom Kassenpersonal eine weitere, neue Karte, die die Zahlung eines nochmaligen Eintrittsgeldes ausschließt.

Bei Verlust oder vorsätzlichen Beschädigung der Karte erheben wir eine Kartengebühr von 5,00 €.

Im Falle der vorsätzlichen Beschädigung der Karte – haftet der Karteininhaber für die Rückzahlung des gesamten, durch die Karte repräsentierten Kreditbetrages zzgl. des jeweils erhobenen Eintrittsgeldes und der Kartengebühr in Höhe von 5,00 €.

Im Falle des Verlustes der Karte – gleich aus welchen Gründen – haftet der Karteninhaber für die Rückzahlung des gesamten, durch die Karte repräsentierten Kreditbetrages. Da der Kredit unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme von Leistungen gewährt wird, kann der Karteninhaber der Rückzahlungspflicht nicht entgegenhalten, er habe den gewährten Kredit nur durch teilweise oder gar keine Inanspruchnahme von Leistungen ausgeschöpft.

Es sei denn, er hat den Verlust der Kreditkarte unserem Kassenpersonal unverzüglich mitgeteilt, damit diese Karte sofort für die Inanspruchnahme von Leistungen gesperrt werden kann. Die Sperrung der Karte ist jedoch nur dann möglich, wenn es sich um eine personalisierte Karte handelt oder die Karte beim Betreten mittels Foto des Karteninhabers initialisiert wurde. Der bis zu diesem Zeitpunkt auf die Karte gebuchte Betrag zzgl. einer Gebühr von 5,00 € für die Karte und dem jeweils gültigen Eintrittsgeld ist dann vom Gast zu zahlen. Danach erhält er eine neue Karte.

Gerichtsstand ist Stollberg, soweit nicht rechtlich anderweitig vereinbart.

Stollberg, 19.1.2007